Der für den Bezirk Uentrop zuständige PfarrerIn der Ev. Trinitatis Kirchengemeinde ist von Amts wegen (d.h. automatisches) Mitglied des Vereins. Mitglied des Vereins kann jeder werden, der den Verein in seiner Tätigkeit unterstützen will. Eintreten kann man als Privatperson, Familie oder Firma (juristische Person). Danach richtet sich letztlich auch der aktuelle Jahresbeitrag:
Privatperson: 20,00€ | Familie: 30,00€ | Firma: 40,00€
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung kann der Antragssteller eine Entscheidung in der nächsten Mitgliederversammlung fordern. Der Beitritt wird mit Beginn des folgenden Monats wirksam.
Kinder können mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten (Unterschrift im Antrag) Mitglied werden. Ab dem 16. Lebensjahr sind sie stimmberechtigte Vereinsmitglieder, können aber noch nicht in den Vorstand gewählt werden.
Als „Familie“ kann aufgenommen werden, wer in einer Gemeinschaft lebt. Dazu zählen maximal zwei Erwachsene (AntragstellerIn und PartnerIn), sowie die zugehörigen Kinder bis zu ihrer Volljährigkeit. Alle aus der Familie eintretenden Personen sind im Aufnahmeantrag anzugeben.
Für Kinder erlischt die Familienmitgliedschaft am Ende des Jahres, indem das Kind volljährig wird. Sie können dann einen eigenen Aufnahmeantrag stellen.
Ihre von uns erfassten Daten unterliegen den Vorschriften des Bundes-Datenschutzgesetz (§§ 1 - 11, 27 – 38a, 43 und 44 BDSG) und werden demgemäß behandelt.
Mitgliederdaten dürfen im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft als einem vertragsähnlichem Vertrauensverhältnis und damit des Vereinszwecks verarbeitet oder genutzt werden (§ 28 Abs.1 Nr.1 BDSG). Auszug Satzung: Datenschutz im Verein |
Von volljährigen Neumitgliedern benötigt der Verein keine Geburtsdaten. Im Zweifelsfall (zulässige Wahl in den Vorstand) ist der Nachweis über die Volljährigkeit einmalig einem Vorstandsmitglied anzuzeigen. (Vorlage eines Ausweises,...)
Das Geburtsdatum bei Kindern wird wegen des Stimmrechts ab 16 Jahren, sowie der automatischen Beendigung einer Familienmitgliedschaft benötigt.
Über dieses hinausgehend, dürfen Mitgliederdaten, bei denen kein ausreichender Sachzusammenhang mit dem Vereinszweck besteht (etwa Telefon-, Faxnummern oder auch eMail-Adressen von Mitgliedern) sowie Daten von Nichtmitgliedern verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vereins erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung hat (§ 28 Abs.1 Nr.2 BDSG). Auszug Satzung: Datenschutz im Verein |
In unserem Verein werden die Mitglieder lt. Beschluss der Gründungsversammlung - soweit vorhanden - per email@ angeschrieben, um Portokosten zu sparen.
Generell haben alle Vorstandsmitglieder im Rahmen der Vereinszwecke Zugriff auf die Liste der Mitgliederdaten. Sie liegt aber nicht auf öffentlichen Servern im Internet.
Standort der Kirche:
An der Uentroper Kirche 10
59071 Hamm
1. Vorsitzender:
Jörg Kerßebaum
2. Vorsitzende:
Heike Kunkel
Kassiererin:
Petra Siegmund
Schriftführerin:
Christel Walter
Geborenes Vorstandsmitglied:
Pfarrerin Barbara Tetzner
Aktuelle Mitgliederanzahl:
Zurzeit: 65 Mitglieder
Hinweis: Bei gewünschter Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte die folgende Email-Adresse:
ffhud @ uentroper-vereine.de
Postanschrift - Förderverein:
Auf dem Südfelde 19, 59071 Hamm
BIC: GENODEM1DOR
IBAN: DE10 4416 0014 6505 0201 00
Wir bieten Kirchenführungen für Einzelpersonen oder kleine Gruppen an. Einzelheiten finden Sie hier unter: Events